Im Kurzblog „Freie Arztwahl?“ berichten wir nach den beiden Tagen zur Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Freie Arztwahl?
Eine desolate Vorstellung Deutschlands bei der UN-BRK Staatenprüfung in Genf. Etwas Reflektieren schadet nie, doch nehmen wir das Fazit direkt vorn weg. Außer Spesen nichts gewesen, kein Paradigmenwechsel bei der UN-BRK in Deutschland.
#Barrierefreiheit #Inklusion #UN-BRK
Inklusion ist Menschenrecht
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag von den Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen haben beschlossen: Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung schlechter behandelt werden als ein anderer. Aber in Deutschland fehlt über Jahrzehnte die „politische Priorisierung“. Raus aus den Sonderstrukturen und seit wie vielen Jahren wird das nunmehr angemahnt? Selbst mir geht es auf kommunaler ebene nicht besser, die nötig gewordene Assistenz wird aktuell nicht übernommen.
Zur Erinnerung
Behinderte Menschen in Deutschland haben keine freie Arztwahl, betont auch das Deutsche Institut für Menschenrechte, um nur ein Feld aufzuzeigen. Die meisten Praxen und medizinischen Angebote sind nach wie vor eben nicht barrierefrei. Keine fünf barrierefreie Praxen zur Frauenheilkunde gibt es in Deutschland, für mich ein Armutszeugnis. Wer mir auf Instagram folgen und so keinen Beitrag verpassen möchte, wäre hier genau richtig! 🎗