Anfragen von Bildungseinrichtungen
Barrierefreiheit Story

Anfragen von Bildungseinrichtungen

Das Jahr 2019 und mein persönliches Engagement in Bildungseinrichtungen neigen sich so langsam dem Ende entgegen. Es gibt noch einige „Anfragen von Bildungseinrichtungen“ mehr als Kraftreserven vorliegen. Die Arbeit in Bildungseinrichtungen bringt eine Menge Freude, spielen Bildung und Junge Menschen bei mir weit oben in der Tabelle.

Anfragen von Bildungseinrichtungen

Regional gibt es noch eine weitere Bildungseinrichtung, die ich bisher noch nicht besucht habe. Projekte, die mir am Herz liegen, denn die jungen Menschen geben mir Kraft mit auf meinen Weg. Da diese Anfragen in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, muss ich mit meinen Kräften haushalten, denn Qualität gerade in Schulen ist mir persönlich sehr wichtig.

Vorgespräche inklusive

Wichtig werden auch immer mehr die einzelnen Vorgespräche, gerade in den Bildungseinrichtungen, die ich bisher noch nicht besucht hatte. Hier gilt es im Vorfeld ein Vorgespräch zu terminieren sowie zuführen, um ein gemeinsames Ziel festzulegen. Einfach mal ins Blaue zum Thema Barrierefreiheit und der zugehörigen DIN 18040 Teil 1 bis 3 zu sprechen wäre sinnlos. Barrierefreies Bauen, mehr noch die Planungsgrundlagen zum Beispiel zur DIN 18040-3 – öffentlicher Verkehrsraum, ist enorm was im Anschluss zuerkennen sein wird?

Anfragen von Bildungseinrichtungen

Die Norm beinhaltet Grundregeln wie Maße für benötigte Verkehrsräume Mobilität­behinderter Menschen, Grundanforderungen zur Information und Orientierung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip, Anforderungen an Oberflächen, Mobiliar im Außenraum oder Wegeketten.

Anfragen von Bildungseinrichtungen
Anfragen von Bildungseinrichtungen

DIN 18040-3:

  • Begriffe – Bewegungsfläche, gesicherte Überquerungsstelle, nutzbare Gehweg breite, Sicherheitsraum, stufenlos Bedienelement, Orientierungshilfe, Kontraste, Leuchtdichte L, Leuchtdichtekontrast K.
  • Inhalt – „Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz)“.
  • Flächen, Raumbedarf – Verkehrsflächen und Bewegungsflächen, Raumbedarf und Oberflächen, Längsneigung und Querneigung
  • Pflaster und Plattenbeläge – Oberflächengestaltung von Pflaster- und Plattenbelägen, wassergebundenen Decken. Geeignete und ungeeignete Bodenbeläge.
  • Leitsysteme – DIN 18040-3 Warnen/ Orientieren/ Informieren/ Leiten
  • Warn-, Orientierungs- und Leitelemente müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sein.
  • Leitelemente nach DIN 32984, Lichtsignalanlagen nach DIN 32981.

Gerne wieder im Frühjahr 2020

Welch Umfang alleine dieser Teil der DIN mit sich bringt, ist für die Menschen oft völlig überraschend. Das Internetangebot https://nullbarriere.de klärt hier perfekt auf, schafft somit alle Grundlagen für interessierte. Die Theorie ist das eine, das erleben etwas völlig anderes, hier liegt mein Hauptaugenmerk mit jungen Menschen umzugehen, gestalten diese doch unser aller Zukunft. Ausblick: Im Frühjahr 2020 sollte es Raum und Kraft für die weiteren Anfragen, gerade aus der Region geben. Eine gewisse Vorfreude auf das erste Vorgespräch Anfang März 2020 ist schon heute spürbar. Mein persönlicher Ansatz ist sehr einfach, gemeinsam erleben und erarbeiten, anhand von Beispielen aus dem Leben… Erlebt und spürbar machen, auch ohne Einschränkungen.

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