Ein wirklich spannendes Thema: „Bar oder Karte – wie ich meistens bezahle?“ Im Zeitalter von Smartphones und einer Welt die immer digitaler wird ist dieses Thema gleich mehrfach interessant.
Bar oder Karte – wie ich meistens bezahle?
Ob es um persönliche Vorlieben oder Möglichkeiten geht – bei bezahlen scheiden sich oft die Geister.
Ein Thema aus einer Blogparade, an der ich aus Zeitgründen nicht teilnehmen konnte. Die Frage aus dem Blogtitel würde ich sehr gerne präsentieren: „Bar oder digital – was bevorzuge ich beim Bezahlen?“ zumal eine weitere Perspektive eine aktive Rolle spielen kann.
Marken- und Produktwerbung
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Bar oder digital – was bevorzuge ich beim Bezahlen?
Kürzlich tauschte ich mit einem Kollegen aus der Kommunalpolitik für Testzwecke in die Finanzwelt. Das Thema »Behindertengleichstellungsgesetz« ist zentral. Es wird untersucht, wie nutzbar und zugänglich regionale Auszugsdrucker und EC-Automaten in Filialen sind, sowie die Anforderungen an Geldautomaten, insbesondere auf Rampen für Rollstuhlfahrer. Häufig machen gut gemeinte Leuchten (von oben) das Lesen auf dem Display schwierig, bis unmöglich.

Hauptziele des Gesetzes
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, dessen Ziel es ist, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen. Es soll ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Die Kernanliegen des BGG sind die Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbots und die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit.
- Benachteiligungsverbot: Träger öffentlicher Gewalt des Bundes dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen.
- Barrierefreiheit: Das Gesetz zielt darauf ab, Hürden in verschiedenen Lebensbereichen abzubauen, um allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.
- Gleichberechtigte Teilhabe: Menschen mit Behinderungen sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen selbstbestimmt teilhaben können.
Der Anwendungsbereich: Das BGG gilt in erster Linie für Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene. Dazu gehören beispielsweise:
- Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden
- Bundesunmittelbare Körperschaften wie die Deutsche Rentenversicherung Bund
- Die Bundesagentur für Arbeit
Für die Umsetzung auf Länderebene haben die Bundesländer eigene Landesgleichstellungsgesetze erlassen. Eine wichtige Erweiterung stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dar, das seit dem 28. Juni 2025 auch private Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen (z. B. Computer, Smartphones, Geldautomaten) barrierefrei anzubieten.
Das BGG legt konkrete Verpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit fest. Gerade im Hinblick auf Barrierefreiheit bei Bau und Verkehr. Öffentliche Gebäude des Bundes sowie Verkehrsanlagen und -mittel müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.
Erhebliche Unterschiede zwischen Frau und Mann?
In unserer Familie gibt es klare Unterschiede beim Bezahlen: Carmen bevorzugt Bargeld, während ich digitale Zahlungen, besonders mit der Smartwatch, nutze. Finanzangelegenheiten, einschließlich der Bank, übernimmt Carmen, und sie überprüft regelmäßig meine Geldbörse auf Bargeld, nicht das ich ohne vor die Tür fahre.


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