NEU: BLOG 19-789 – Tipps und Tricks für den Alltag immer unter dem Schlagwort „GZW – GUT ZU WISSEN„. Start unsere neuen Reihe mit vielen nützlichen Tipps für Euren Alltag.
GZW – GUT ZU WISSEN
Starten werden wir heute mit einigen Tipps und Tricks die Hilfsreich sein können. Je nach Situation helfen Sie Menschen in Ihrem Alltag weiter.
Umzugskosten (Zuschuss) von der Pflegekasse?
Wer bei Pflegebedürftigkeit in eine neue Wohnung, ins Betreute Wohnen oder aber in eine Einrichtung für Senioren zieht, kann bei vorliegender Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) direkt bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. All diese Maßnahmen gelten als Maßnahme nach §40 Abs. 4 SGB XI als Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und werden von der Pflegekasse auf Antrag bewilligt.
Die Pflegekassen werten diese Anträge zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.000 Euro je Person die Pflegebedürftig ist und mindestens Pflegegrad 1 zugesprochen wurde.
🚨 Informiert Euch direkt bei der Pflegekasse die für Euch zuständig ist.

Trennung von Leistungen
Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 zukünftig eine klare Trennung von Leistungen der Grundsicherung und der Eingliederungshilfe vor. Leistungen der Grundsicherung sowie für die Kosten der Unterbringung müssen bei den örtlichen Sozialämtern beantragt werden.
Dritte Reformstufe BTHG ab 01. Januar 2020
Anträge zur Grundsicherung müssen neu gestellt werden, auch wenn die Leistung schon bezogen wurde. Dies ist für die beteiligten wichtig. Anträge sollten schon Ende November schriftlich bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
GZW – GUT ZU WISSEN
Wird von uns als Hinweis zu Tipps und Tricks für den Alltag in. unregelmäßigen abständen veröffentlicht. Es besteht kein Rechtsanspruch oder Rechtsberatung. Wir treten, als Hinweisgeber auf um die Menschen zu sensibilisieren.
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